Die Gema geht erneut gegen Usenext vor

Das Landgericht Hamburg hat erneut eine Unterlassungsverfügung für Usenext und seinem Betreiber Aviteo Ltd. erlassen. Laut Gema basiert das Geschäftmodell von Usenext darauf illegale Downloads geschützter Werke anzubieten.

Am 25.03.2014 gab die Gema Verwetungsgesellschaft bekannt, das das Landgericht Hamburg auf Antrag der Gema ein Unterlassungsverfügung gegen den Usenet-Provider Usenext erlassen hat. Betreiber von Usenext ist die Aviteo Ltd.

Bei der Verfügung ging es um Zehn Werke der Gema. Laut Gema ist dies die dritte erfolgreiche Unterlassungsklage gegen den Usenet-Anbieter.

Gema-Chef Harald Heker: „Der Erlass dieser einstweiligen Verfügung ist ein positives Signal für alle Rechteinhaber. Sie bestätigt, dass Dienste, deren Geschäftsmodell auf dem illegalen Download geschützter Werke basiert und die dadurch Profit erzielen, den Rechteinhabern gegenüber in der Pflicht stehen.“

Laut Gema sind Usenet-Provider dazu verpflichtet, geeignetet Filtersoftware zu nutzen um den Download geschützter Downloads zu verhindern. Dies gelte insbesonders dann, wenn das Angebot „Anonym“ ist. Und der Betreiber es mit seinem Angebot verfolgt, geschützte Werke zum Download anzubieten.

Usenext bietet Rechteinhabern die möglichkeit geschützte Werke zu entfernen

Wie auf Golem zu lesen ist, hat Usenext eine möglichkeit zu schaffen Downloads entfernen zu lassen. So können beanstandete Inhalte im Rahmen des Notice-and-Takedown verfahren, gelöscht werden lassen. Dies geschieht durch eine Meldung bei den jeweiligen Serverbetreibern, welche die Dateien dann aus dem Usenet entfernen

Lauf Golem wird Aviteo weitere rechtliche Schritte gegen die einstweilige Verfügung einleiten.

Quellen:

Golem: https://www.golem.de/news/usenet-gema-geht-gegen-usenext-vor-1403-105356.html
Gema: httpss://www.gema.de/presse/pressemitteilungen/presse-details/article/gema-setzt-sich-erfolgreich-gegen-usenext-durch.html

Schreibe einen Kommentar